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Für Kinder und Jugendliche

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Gutachtenerstellung

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Gutachtenerstellung

Die Ergebnisse der Testung werden in einem pädagogischen Gutachten zusammengefasst und an die Eltern übergeben. Darin findet sich eine Auflistung der verwendeten Testungsverfahren, eine Ergebniszusammenfassung, eine pädagogische Beobachtung, Berücksichtigung der Anamnesefaktoren, sowie eine Empfehlung für weitere Maßnahmen.

© S. Hofschlaeger / Pixelio

Ein pädagogisches Gutachten des IBB wird von Schulen und LehrerInnen anerkannt, sofern nicht explizit ein psychologisches Gutachten gefordert wurde. Unser Gutachten erfüllt die notwendigen Kriterien für den sog. „Legasthenieerlass“. Dieser gibt LehrerInnen die Möglichkeit, die legastheniespezifischen Fehler von Kindern und Jugendlichen anders zu beurteilen und damit trotz schlechter Rechtschreibleistung positive Noten zu vergeben (wenn alle anderen Kriterien wie Grammatik, Ausdruck und Inhalt positiv beurteilt werden können). Den SchülerInnen ist damit eine Möglichkeit geboten, Zeit zu gewinnen, um die Legasthenie therapeutisch zu verbessern. Deshalb ist die Gültigkeit des Legasthenieerlasses auch an den Nachweis therapeutischer Interventionen gebunden. Sollte der Legasthenieerlass bei einer SchülerIn Anwendung finden, werden im Gutachten auch jene Fehler aufgelistet, die als legastheniespezifisch zu werten sind.

  • FirmaInstitut für Bildungsbegleitung.at
  • InhaberinMag. Agnes Stephenson
  • AnschriftLenaugasse 7/4/26, 1080 Wien
  • E-Mailoffice[at]bildungsbegleitung.at
  • Telefon+43 (0)676 516 39 79